Liebe Kundinnen, Kunden, Nachbarn, Freunde und Interessenten
gemäß der
Verordnung der Landesregierung
über infektionsschützende Maßnahmen
gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2
(Corona-Verordnung – CoronaVO)
vom 17. März 2020 (in der Fassung vom 20. März 2020, Nachtrag des Bundestages am 15.04.2020)
wird auf Grund von § 32 in Verbindung mit den § 28 Absatz 1 Satz 1 und 2 und § 31 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148) geändert worden ist, verordnet und
unter § 4 die Schließung von Einrichtungen,
in Punkt 14. angeordnet,
Kosmetikstudios, Nagelstudios, Studios für kosmetische Fußpflege
müssen bis mindestens zum 3. Mai 2020 geschlossen bleiben!
Fazit:
Bis zum 3. Mai 2020 darf ich weder mobile noch stationäre Nagel-, Fusspflege- und Kosmetikdienstleistungen anbieten oder ausführen.
Mein Unternehmen „Höri Nagel- und Fußpflege Kathrin Schröder“
in der Hauptstr. 223 in 78343 Gaienhofen
bleibt gemäß Corona-Verordung bis zum 3. Mai 2020 geschlossen.
„Wenn man die Wahl hat zwischen Geld und seiner Gesundheit,
dann wählt man stets seine Gesundheit.
Ein gesunder Mensch kann für Geld arbeiten,
aber mit keinem Geld der Welt kann sich Gesundheit erkaufen.“
Geben Sie in dieser schweren Zeit gut acht auf sich
und bitte beiben Sie gesund.
Kathrin Schröder,
st. geprüfte Kosmetikerin, med. Fußpflegerin